letzte Änderung: 04.10.2017
Aufgaben des KFS
 
Der Kantonale Führungsstab
 
- ist ein Organ der Regierung zur Sicherstellung der Führung in besonderen und
  ausserordentlichen Lagen
- informiert und berät die Regierung und bereitet die erforderlichen
  Entscheidungsgrundlagen vor
- stellt die Koordination und den Vollzug von Massnahmen der Regierung sicher
- stellt die Unterstützung der Einsatzkräfte im Katastrophenfall und die Zusammenarbeit
  mit der Armee sicher
- trifft die erforderlichen vorbereitenden Massnahmen, um seine Aufgaben im
  Katastrophenfall und in Zeiten aktiven   Dienstes erfüllen zu können
 
Diese Vorbereitungen sind im Rahmen periodischer Übungen zu überprüfen und laufend
den Bedürfnissen anzupassen. Die Angehörigen des KFS können zur Ausbildung der
zivilen Führungsorgane der Gemeinden herangezogen werden.
Portal: Kantonaler Führungsstab (KFS)
Der von der Regierung eingesetzte kantonale Führungsstab stellt die Führungstätigkeit der kantonalen Behörden sicher. Er wird von dem dafür bestimmten Verwaltungspersonal und von entsprechend ausgebildeten Schutzdienstpflichtigen unterstützt. Sein Auftrag ist in Art. 4 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz und in Art. 13 des kantonalen Bevölkerungsschutzgesetzes umschrieben.
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Kantonaler Führungsstab (KFS)