letzte
Änderung: 04.10.2017
Aufgaben des
KFS
Der
Kantonale Führungsstab
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ist ein Organ der Regierung zur Sicherstellung der Führung in besonderen und
ausserordentlichen Lagen
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informiert und berät die Regierung und bereitet die erforderlichen
Entscheidungsgrundlagen vor
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stellt die Koordination und den Vollzug von Massnahmen der Regierung sicher
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stellt die Unterstützung der Einsatzkräfte im Katastrophenfall und die
Zusammenarbeit
mit der
Armee sicher
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trifft die erforderlichen vorbereitenden Massnahmen, um seine Aufgaben im
Katastrophenfall und in Zeiten aktiven Dienstes erfüllen zu können
Diese
Vorbereitungen sind im Rahmen periodischer Übungen zu überprüfen und
laufend
den
Bedürfnissen anzupassen. Die Angehörigen des KFS können zur Ausbildung der
zivilen
Führungsorgane der Gemeinden herangezogen werden.
Portal: Kantonaler
Führungsstab (KFS)
Der
von der Regierung eingesetzte kantonale Führungsstab stellt die Führungstätigkeit
der kantonalen Behörden sicher. Er wird von dem dafür bestimmten Verwaltungspersonal
und von entsprechend ausgebildeten Schutzdienstpflichtigen unterstützt. Sein Auftrag ist in
Art. 4 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz und in Art.
13 des kantonalen Bevölkerungsschutzgesetzes umschrieben.
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Kantonaler
Führungsstab (KFS)